Sie haben nun Ihre 1. Wahlinformation erhalten. Doch was bedeutet Wahl der Vertreterversammlung eigentlich? Im Wahljahr des Versorgungswerkes stellen...
Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Architektenkammer Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir sind der Rentenversicherungsträger für die Mitglieder der Architektenkammern in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und gewähren unseren Teilnehmern Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.