19.02.2026

Wahl zur Vertreterversammlung

Sie haben nun Ihre 1. Wahlinformation erhalten. Doch was bedeutet Wahl der Vertreterversammlung eigentlich? Im Wahljahr des Versorgungswerkes stellen sich Wähler und Kandidaten viele Fragen. Wir beantworten Ihnen hier die Meistgestellten.

Als Kandidat haben Sie nicht nur eine verantwortungsvolle Aufgabe, sondern Sie profitieren auch von zahlreichen Vorteilen, wie zum Beispiel:

  • Direkter Austausch: Tauschen Sie sich mit Kollegen und Vertretern über Themen aus, die Sie betreffen und stärken Sie so Ihre eigenen Kompetenzen.
  • Aktive Mitbestimmung: Gestalten Sie Ihre Altersvorsorge aktiv mit. Als Vertreter und Verwaltungsausschussmitglied erhalten Sie tiefere Einblicke in die Gremienarbeit des Versorgungswerks. So zum Beispiel erfahren Sie mehr über die Hintergründe der institutionellen Kapitalanlage und erlangen Mitsprache bei der Neuanlage.
  • Zukunft gestalten: Bestimmen Sie Änderungen der Satzungsordnung mit und bewirken Sie so Verbesserungen. Stellen Sie die Weichen für die zukünftige Politik Ihres Berufsstandes und der nachwachsenden Generation.
  • Vielfalt fördern: Je mehr Wähler bzw. Kandidaten, desto vielfältiger die Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
  • Ehrenamtliches Engagement: Engagieren Sie sich ehrenamtlich für Ihren Berufsstand und erhalten Sie dafür Aufwandsentschädigungen für Sitzungen inkl. Reisezeit (entspricht in etwa den Stundensätzen der HOAI).


Wie arbeitet ein Versorgungswerk?

Die Steuerung des Versorgungswerks erfolgt durch die Organe der Selbstverwaltung:

  • Vertreterversammlung: Beschließt die grundlegenden Regelungen und überwacht die Arbeit des Versorgungswerks.
  • Verwaltungsausschuss: Führt die laufenden Geschäfte und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse.


Was bedeutet Selbstverwaltung?

  • Eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben des freien Berufsstandes unter Wahrung gesetzlicher Rahmenbedingungen. 
  • Individuelle Ausrichtung, da jeder Berufsstand regional organisiert ist (Bundesländer).
  • Wahlberechtigte (aktive Teilnehmer und Rentner) wählen Vertreter der Selbstverwaltung.
  • Gewählte Vertreter entscheiden über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht des Versorgungswerkes, regeln Geschäftsführung und Aufsichtsfunktionen innerhalb des Versorgungswerkes.

Sie haben noch mehr Fragen? Dann rufen Sie bei uns an. Wir beantworten Ihnen diese gern unter 0351 318 240. 


Stellen Sie sich zur Wahl der Vertreterversammlung!
Bewerben Sie sich jetzt und gestalten Sie die Zukunft Ihres Versorgungswerks aktiv mit! 


Unter Bekanntmachungen und Wahl finden Sie alle Informationen rund um die diesjährige Wahl.