Altersrente

Die Teilnehmer des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen haben mit Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine lebenslange Altersrente. Ihren persönlichen regulären Rentenbeginn finden Sie in Ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung.

Das Altersruhegeld wird vom Ablauf des Monats an gewährt, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit ist dabei nicht erforderlich. 

Die Höhe des Altersruhegeldes ist in § 29 Absatz 4 und 4 a der Satzung geregelt.

Die Zahlung der Rente erfolgt ausschließlich bargeldlos und wird auf Ihr Bankkonto zu Beginn des laufenden Monats überwiesen. Die Kosten für Zahlungen in Länder, die sich dem SEPA-Zahlungsverkehr nicht angeschlossen haben, trägt der Leistungsempfänger.


Geburtsdatum15.02.1987
Art der RenteAltersrente
Mitglied seit01.06.2022
Rentenbeginn01.03.2054
Monatsbeitrag651,00 €
Rentenanwartschaft aus Beitragszahlungen1.418,71 €
Rentenanwartschaft aus der Verteilung von Überschüssen0,00 €
gesamte Rentenanwartschaft  zum 01.03.2054
1.418,71 €
Kürzung der Rente wegen Vorziehens
der Altersrente um 0 Monate
0,00 €
Abzug des Demographieabschlages7,4 % = 104,98 €
Altersrente zum 01.03.2054

 1.313,73 € 

Eine Beitragszahlung über das 67. Lebensjahr hinaus ist nicht möglich.

Der Teilnehmer kann beantragen, den Beginn des Altersruhegeldes auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen, jedoch frühestens auf den Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt.

Teilnehmer, deren Teilnahmezeit nach dem 31.12.2011 begann, können den Beginn des Altersruhegeldes frühestens auf den Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 62. Lebensjahres folgt, verlegen.

Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem beantragten Beginn des Altersruhegeldes schriftlich beim Versorgungswerk eingegangen sein.

Wenn Sie Altersrente beantragen möchten, dann benötigen wir von Ihnen:

Bei Kindern zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in Ausbildung befinden:

  • Nachweis über die Ausbildung (Schule/Universität/Ausbildungsbetrieb) 

Sie können den Antrag digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht.

Ja, die Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.