Informationen

Die Teilnehmer und ihre Hinterbliebenen habe Anspruch auf Versorgung vom Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen.

Unsere Pflichtleistungen an Teilnehmer:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschlag (bei der Gewährung von Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente)

Unsere Pflichtleistungen an Hinterbliebene:

  • Witwen- bzw. Witwerrente
  • Waisenrente
  • Abfindung bei Wiederverheiratung


Die Regelungen über die Versorgung von Hinterbliebenen sind auf Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden.