16.06.2023

Pflicht zur elektronischen Antragstellung auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Jeder neue Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss ab dem 1. Januar 2023 elektronisch gestellt werden. Grundlage dafür ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7 SGB VI.

Schriftliche Befreiungsanträge sind ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr möglich.

Wir stellen Ihnen das elektronische Antragsformular für die Befreiung unter folgendem Link zur Verfügung.

https://www.e-befreiungsantrag.de/ebefreiung/#/?bvnumber=050

Sie füllen den Antrag aus bzw. beantworten die gestellten Fragen durch ein Anklicken vorgegebener Antwortmöglichkeiten oder mittels beschreibbarer Felder und senden dieses per Click ab.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst alle Fragen, nicht nur die Pflichtfragen, zu beantworten. Das erspart Ihnen Rückfragen von der DRVB und beschleunigt gegebenenfalls den Entscheidungsprozess.

Haben Sie alles vollständig ausgefüllt, klicken Sie bitte auf „Absenden“. Im Moment des elektronischen Zugangs beim zuständigen berufsständischen Versorgungswerk ist der Befreiungsantrag rechtswirksam eingegangen. Das ist rechtlich bedeutsam wegen der Dreimonats-Antragsfrist des § 6 Abs. 4 SGB VI, nach der eine Befreiung nur dann von Beginn einer Beschäftigung an gilt, wenn die Befreiung binnen drei Monaten nach Beschäftigungsaufnahme beantragt wird. Auf das Datum des Zugangs Ihres Antrags bei der DRVB kommt es dagegen nicht an.

Ein Anhängen von ergänzenden Dokumenten (Arbeitsvertrag) ist möglich, sofern dieses für die Entscheidung über die Antragstellung von vornherein erforderlich ist. Dieses ist nur bei einem Antrag durch Dritte oder bei der Ausübung berufsfremder Tätigkeiten oder sonstigen Tätigkeiten erforderlich.

Ihr Antrag wird nach Ihrem Absenden in der Eingabemaske zur DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH) als Auftragsdatenverarbeiter des Versorgungswerks weitergeleitet. Die DASBV wiederum leitet den Antrag elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung weiter.

Die Entscheidung über den Befreiungsantrag sendet die DRVB Ihnen schriftlich zu. Wir bekommen diese gleichzeitig elektronisch übermittelt.