Angestellte Architekten

Grundvoraussetzung für die Abführung der Beiträge zur Rentenversicherung an das Versorgungswerk aus einem Angestelltenverhältnis ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB).


Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der DRVB erfolgt seit 2023 ausschließlich elektronisch.

Sie finden den Antrag unter folgendem Link.

  • Der Antragsteller muss Mitglied einer Architektenkammer sein Sonderregeln für Absolventen).
  • Der Antragsteller muss berufsspezifisch als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner tätig sein.
  • Stellung eines Antrags auf Befreiung in elektronischer Form.

Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Voraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten ab Eintritt in das Versorgungswerk bzw. ab Beschäftigungsbeginn beantragt wird, sonst mit Eingang des Antrages im Versorgungswerk, unabhängig davon, ob zuvor bereits die materiellen Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben (vgl. § 6 Abs. 4 SGB VI).

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge für angestellte  Architekten ist in § 16 der Satzung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen geregelt.

Liegt für die Tätigkeit eine wirksame Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRVB vor, richtet sich die Beitragshöhe nach § 16 Abs. 1 der Satzung. Zu zahlen ist als Pflichtbeitrag der Beitrag in der Höhe, der an die gesetzliche  Rentenversicherung zu entrichten gewesen wäre.

Für das Jahr 2024 beträgt die Höhe des zu zahlenden Beitrags  18,6 % des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.

Liegt keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRVB vor, richtet sich die Höhe des zu zahlenden Beitrages nach § 16 Abs. 3 der Satzung. Die Beitragshöhe beträgt dann ein Zehntel des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Jahr 2024 beträgt der Höchstbeitrag, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen wäre, monatlich 1.385,70 € (Ost).

Als Zehntel ist daher an das Versorgungswerk monatlich ein Beitrag in Höhe von 138,57 € zu entrichten.