Freiwillige Mehrzahlungen, Einzahlungshöchstgrenze

Seit der beschlossenen Satzungsänderung im September 2023 können zum jeweiligen Pflichtbeitrag zusätzliche freiwillige Mehrzahlungen bis zu einer Höhe des 1,5-fachen Regelpflichtbeitrages für das laufende Jahr entrichtet werden.

Die Einzahlungshöchstgrenze für das Jahr 2024 beträgt inklusive der Pflichtbeiträge 40.230,00 € (3.352,50 € monatlich) und darf nicht überschritten werden.

Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Teilnehmernummer und den Hinweis "FMZ" an.

Welche Vorteile habe ich durch FMZ?

  • Vermeidung von Versorgungslücken
  • Steigerung des Versorgungsniveaus