Rentenbezugsmitteilung

Als berufsständiges Versorgungswerk sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren jährlichen Rentenbezug an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Die ZfA leitet die gemeldeten Rentenbezüge an die Landesfinanzämter weiter. 

Bei relevanten Fragen zu steuerrechtlichen Belangen kontaktieren Sie bitte Ihre Finanzbehörde oder die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Wir können und dürfen keine steuerrechtliche Beratungen durchführen.

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund des Alterseinkünftegesetzes inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das liegt an der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die eingezahlten Rentenbeiträge steuerfrei sind, während die späteren Auszahlungen versteuert werden.

Seit 2005 findet dabei eine stufenweise Umstellung durch den Bundesgesetzgeber statt. Diese wird im Jahr 2040 abgeschlossen sein. Das heißt, dass bei Teilnehmern, die 2040 in Rente gehen, das Finanzamt die gesamte Rente als Besteuerungsgrundlage heranzieht.

Die Rentenbezugsmitteilungen für das vorausgegangene Kalenderjahr werden Ihnen automatisch ab März des Folgejahres zugesandt.